Berechnung des Höchstrechnungszinses wird überprüft

Markt & Politik
Bild: Wichert

18.12.2017 (€) - Anfang 2018 werde es keine Änderung beim Höchstrechnungszins geben, sagte ein Sprecher des Bundesfinanz-Ministeriums. Allerdings komme das Thema demnächst generell auf den Prüfstand. Zur Zukunft des Garantiezinses haben sich auch die Aktuare Gedanken gemacht.


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