Faxversand unzulässig? Die Auswirkungen auf die Versicherungsbranche

21.8.2020 – Personenbezogene Daten dürfen nicht per Fax versendet werden. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kürzlich entschieden, schränkte aber auch gleich ein: Denn es kommt auf das einzuhaltende Schutzniveau an, ob personenbezogene Daten per Fax weitergeleitet werden dürfen.

WERBUNG
mehr auf Versicherungsbote
Diese Seite empfehlen