Geldwäschegesetz: Registrierungspflicht greift zum Jahreswechsel

30.11.2023 – Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 1. Januar 2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein. Darauf weist der Vermittlerverband AfW hin. Was das für Makler bedeutet.

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