OLG Köln: Keine Rückzahlungspflicht bei Verstoß gegen Treu und Glauben
28.10.2024 – Ein Versicherer erhielt trotz fristloser Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Handelsvertreters geleistete Zuschüsse für dessen Angestellte und Untervermittler nicht zurück. Warum die entsprechende Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters darstellt.
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