Rechtsschutz „Direkt“ ist noch in weiter Ferne
13.12.2024 – Die Arag plädiert weiterhin für eine Auflösung des Anwaltsmonopols in Deutschland. Daher hofft der Versicherer auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Fallen das Monopol und das Fremdbesitzverbot, dürften Kunden schnell beim Hausanwalt des Unternehmens landen. Ob der gegebenenfalls eine Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer einreicht, ist fraglich.
Seit Jahren hoffen die Arag Versicherungen darauf, dass in Deutschland endlich mit dem Anwaltsmonopol Schluss ist. Das „böse“ Rechtsdienstleistungsgesetz lässt nicht mal zu, dass die ratsuchenden Kunden außergerichtlich durch angestellte Anwälte der Assekuranzen beraten werden dürfen.
- Uwe Schmidt-Kasparek (Bild: privat)
Doch die Düsseldorfer Arag wird nicht müde zu beklagen, dass das Anwaltsmonopol in der Rechtsberatung und das Fremdbesitzverbot von Anwaltskanzleien den „zeitgemäßen Zugang“ zum Recht blockieren. Dabei würden sich 80 Prozent der Verbraucher sehnlichst eine direkte Beratung durch den Rechtsschutzversicherer wünschen.
Arag hofft auf EuGH-Votum
Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) Hilfestellung bieten (VersicherungsJournal 16.5.2024). „Der EuGH wird am 19. Dezember darüber urteilen, ob das Fremdbesitz-Verbot von Anwaltskanzleien mit europäischem Recht zu vereinbaren ist“, stellt Arag-Chef Dr. Renko Dirksen fest.
Im Verfahren geht es um den Erwerb einer Münchener Anwaltskanzlei durch eine Kanzlei aus Österreich (C-295/23). Die Arag hofft auf ein Votum für den Erwerb und damit eine Klatsche für den deutschen Gesetzgeber.
Doch auf hoher See und gerade beim EuGH gibt es immer viel Unsicherheit. Wird es tatsächlich eine klare Anweisung an Deutschland geben und in welcher Frist? Wird ein neues RDG verhandelt, dürfte die deutsche Anwaltslobby ein deutliches Wort mitzureden haben. Und auch der Verbraucherschutz.
Landen Kunden zukünftig schnell beim Hausanwalt?
Für die Arag gibt es – fällt das Anwaltsmonopol oder dürfen Rechtsschutzversicherer zumindest eigene Rechtsanwaltskanzleien erwerben – gar kein Problem mit Interessenkollisionen. Die Deckungszusage würde ja in einer ganz anderen Abteilung geprüft als die Leistungsabwicklung. Dazwischen gebe es eine Mauer. Zudem dürften die Kunden auch künftig den Anwalt frei wählen.
Tatsächlich? In der Praxis dürfte man wohl künftig ganz schnell beim Hausanwalt landen.
Das muss nicht schlecht sein. Denn die Rechtsschutzversicherer wissen aus Erfahrung – heute sogar mit künstlicher Intelligenz unterstützt –, welche Anwälte ihr Rechtsgebiet so gut beherrschen, dass sie überproportional gewinnen. Was ganz im Sinn des Kunden und – wie schön – auch im Sinne des Rechtsschutzversicherers ist, weil der dann nicht zahlen muss.
Möglichkeit der Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer
Doch noch sicherer ist es, wenn ein ganz unabhängiger – natürlich guter – Anwalt den Fall prüft und notfalls sogar eine Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer einreicht, weil dieser beispielsweise keine Chancen auf Erfolg sieht.
Es dürfte aber dauern, bis diese schöne Welt der vollkommen unabhängigen Rechtsberatung in Deutschland abgeschafft wird. Bis dahin wird die Arag weiterkämpfen – sie ist einfach unermüdlich.