25.1.2021 (€) - Seit dem 1. Januar 2021 gibt es für hauptberuflich selbstständig Tätige wie Unternehmer oder Freiberufler, die freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, eine Neuerung. Sie müssen je nach Einkommen einen höheren Mindest- oder Höchstbeitrag zahlen.
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