Kein Unfallschutz beim Bierholen und im Urlaub

Versicherungen & Finanzen

16.11.2000 (€) - Die gesetzliche Unfallversicherung gilt zwar auch auf dem Weg von und zur Arbeit sowie auf Dienstreisen, aber die Gerichte ziehen dabei immer wieder strenge Grenzen.


Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.