So stark nachgefragt sind die 34f-, 34h- und 34i-Lizenzen
16.5.2023 Die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler ist im ersten Quartal 2023 ein weiteres Mal gestiegen. Auch bei den Honorar-Finanzanlagenberatern ging es weiter aufwärts. Erstmals seit Langem wieder nach unten zeigt die Kurve bei den Immobiliardarlehens-Vermittlern und -Beratern. Dies zeigen kürzlich vom DIHK veröffentlichte Zahlen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat aktuelle Zahlen aus dem Vermittlerregister veröffentlicht. Zum 1. April waren demnach mit 40.011 knapp 0,2 Prozent mehr Finanzanlagen-Vermittler (§ 34f GewO) registriert als zu Jahresbeginn (VersicherungsJournal 24.1.2023).
Die Kurve zeigt schon seit vielen Quartalen in Folge nach oben. Verminderungen hatte es zuletzt in der ersten Jahreshälfte 2020 gegeben (6.7.2020, 3.4.2020, 22.1.2020).
Fast alle mit Erlaubnis zur Investmentfonds-Vermittlung
Nach den aktuellen Daten besitzen nahezu alle – nämlich 39.573 (unverändert fast 99 Prozent) – Finanzanlagenvermittler die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f (1) Nummer 1 GewO.
Weiterhin ist gut jedem Fünften die Vermittlung von geschlossenen Fonds (§ 34f (1) Nummer 2 GewO) gestattet. Erneut mehr als jeder achte Verzeichnete darf Vermögensanlagen (§ 34f (1) Nummer 3 GewO) vermitteln.
Anstieg bei den Honorar-Finanzanlagenberatern
Gewachsen ist die Gruppe der Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO). Zum Stichtag 1. April 2023 zählte das Register 314 Meldungen, das sind acht mehr als Anfang Januar.
Jeder der aktuell verzeichneten Honorar-Finanzanlagenberater besitzt die Erlaubnis zur Beratung zu offenen Investmentvermögen. Nach geschlossenen Fonds besteht bei den Beratern mit annähernd einem Viertel Anteil eine höhere Nachfrage als bei den 34f-Vermittlern. Deutlich niedriger fällt diese mit nicht einmal einem Zehntel bei der Beratung zu Vermögensanlagen aus.
Überraschendes Minus bei den 34i-Vermittlern
Erstmals seit Langem nicht gestiegen ist die Zahl der Immobiliardarlehens-Vermittler (§34i GewO). Über diese führt der DIHK seit gut fünf Jahren ebenfalls ein Register. Früher war diese Art der Darlehensvermittlung über eine Erlaubnis nach § 34c GewO abgedeckt (12.10.2016).
Zum Stichtag 1. April 2023 waren 57.673 Dienstleister verzeichnet. Dies entspricht einer Abnahme im Vergleich zum Jahresbeginn von 0,1 Prozent beziehungsweise 63 Betrieben. Im Vergleichsquartal des Vorjahres war es noch um ein halbes Prozent nach oben gegangen (13.4.2022).
Von den Registrierten traten 673 (minus zehn) als Honorar-Immobiliardarlehens-Berater auf. Mit einem Anteil von fast 1,2 Prozent wird der Honorarberater-Status im Immobilienbereich deutlich häufiger nachgefragt als im Finanzanlagenbereich. Dort sind es nicht einmal 0,8 Prozent.
Gründe für diese Entwicklungen sind aus der DIHK-Statistik nicht abzuleiten.