Grob fahrlässig in die Arbeitslosigkeit

Karriere & Mitarbeiter
Bild: Pixabay CC0

25.11.2019 (€) - Gegen einen Arbeitslosen wurde, weil er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatte, eine zwölfwöchige Sperrzeit verhängt. In der Zeit erhielt er kein Arbeitslosengeld. Der Mann sah darin eine besondere Härte und zog vor Gericht.


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