Teilzeitkräfte haben künftig Rechtsanspruch auf Arbeitszeiterhöhung
Karriere & Mitarbeiter
3.6.2024 (€) - AGV und Verdi haben sich auf Vereinbarungen zum sogenannten Rückkehrrecht verständigt. Der Rechtsanspruch ist jedoch eingeschränkt und vorerst befristet.
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