Diese Entscheidung ist selbstverständlich

16.10.2020 – „Alter Hut” neu aufgelegt: Die Entscheidung, keinen Versicherungsschutz zu gewähren, ist bei dem geschilderten Sachverhalt eine Selbstverständlichkeit und auch in längerer zurückliegender Zeit durch viele Gerichtsurteile bestätigt.

Wahrscheinlich hatte im konkreten Fall der Kläger eine Rechtsschutz-Versicherung, die sein Kostenrisiko auf null Euro senkte.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Gebäude: Wann der Rohrbruch durch Frost versichert ist”.

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