Einstellung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts angeordnet

Unternehmen & Personen
Bild: Kai Hartmann/Bafin

7.9.2017 (€) - Welcher dubiose „Versicherer“ sämtliche Mitgliedsverträge kündigen muss, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) in einer Pressemeldung mit.


Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.