Corona-Impfung: Dienstveranstaltung oder privates „Vergnügen“?

Versicherungen & Finanzen
Bild: CDC, CC0

4.3.2024 (€) - Das Bremer Verwaltungsgericht hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen negative Folgen einer Immunisierung gegen Covid 19 als Dienstunfall anzuerkennen sind.


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