6.9.2024 (€) - Ein Beamter konnte wegen des gewählten Vorruhestandsmodells sein vorhandenes Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto bis zum Pensionseintritt nicht mehr abbauen. Inwieweit sich das auf seine Versorgungsbezüge auswirkt, konnte erst vom Bundesverwaltungsgericht geklärt werden.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.